Schulnoten/ Grundschulempfehlung Sitzenbleiben/ Realschulabschluss/ Abitur in Baden-Württemberg

Mit den zahlreichen Problemen, den man tagtäglich in der Schule ausgesetzt wird, gerät mitunter in Vergessenheit, warum man eigentlich in die Schule geht:

  • Um etwas zu lernen und dafür natürlich auch gerecht bewertet zu werden,
  • nicht sitzenzubleiben
  • und irgendwann möglichst den Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder das Abitur zu machen.

Zu den anderen Themen gehört dieses Thema insofern, als es fast immer eine Verquickung dahingehend gibt, dass Lehrer den betroffenen Schüler aus welchen Gründen nicht leiden konnten und das dann auch mal an den Noten ausgelassen wird… Wobei dies zum Glück nicht immer, aber immer öfter vorkommt.

Ist eine Schulnote ungerecht, wurde eine Nichtversetzung ausgesprochen oder hat man den Schulabschluss nicht oder schlechter als gewünscht bestanden, dann können Sie mich natürlich auch wegen einer Erstberatung gerne kontaktieren. Aus meinen langjährigen Erfahrungen als Anwalt für Schurecht kann ich Ihnen helfen, die Erfolgsaussichten einzuschätzen und wenn Sie dies wünschen, kann ich natürlich auch Ihre Interessen als Anwalt in ganz Baden-Württemberg vertreten. Hierzu kooperiere ich mit qualifizierten Lehrern, die auf Wunsch Klausuren nachprüfen und Anhaltspunkte für Bewertungsfehler aufzeigen.

Weitere Informationen mit weiteren Links zu diesen Themen finden Sie zudem nachstehend.

Anwalt für Schulrecht - Baden-Württemberg

Hinweis zur besseren Übersicht:

Sie befinden sich auf den Serviceseiten zur Rechtslage in Baden-Württemberg

Entsprechende Informationen zur Rechtslage in anderen Bundesländern finden Sie unter den folgenden Links.

Schulnoten Bayern

Schulnoten Hessen

Schulnoten Niedersachsen

Schulnoten NRW

und Schulnoten Rheinland-Pfalz

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Anwalt für Schulrecht - Info

Schulnoten & Notenbildungsverordnung Baden-Württemberg

Das Thema Schulnoten zieht sich wie ein roter Faden durch das gesamte Schuljahr. Nur leider wird oftmals zwischendurch die Relevanz unterschätzt und der kurzzeitige Ärger ebnet dann wieder ab und man bekommt die Quittung dann oftmals unversehens am Schuljahresende, wenn man eine Nichtversetzung erhält oder den Schulabschluss nicht erreicht haben soll.

Deshalb sollten Sie bei Notenstreitigkeiten während des Schuljahres in Erwägung ziehen, sofort anzusetzen, bevor man am Ende des Schuljahres dann richtigen Problemen hinterherläuft. Wie überall gilt auch hier: Wer möglichst frühzeitig ansetzt, der hat die besten Chancen!

Mehr Informationen erhalten Sie über den Link Schulnoten in BW und ich kann Ihnen natürlich auch gerne weiterhelfen.

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Grundschulempfehlung Baden-Württemberg

Die Grundschulempfehlung BW war früher ein großes Thema, als diese noch verbindlich war, d.h. Schüler nur die Schulen besuchen durften, für die sie eine entsprechende Grundschulempfehlung erhalten haben:

  • Schüler mit Gymnasialempfehlung BW durften auf das Gymnasium (und natürlich auch alle anderen Schulformen)
  • Schüler mit einer Realschulempfehlung durften auf die Realschule

Nunmehr dürfen Schüler aufgrund der Änderungen in der Aufnahmeverordnung BW alle Schulformen besuchen.

Probleme tauchen aber nach wie vor auf, wenn man eine Privatschule besuchen möchte, denn diese erwarten dann meist eine entsprechende Grundschulempfehlung und nehmen ansonsten die Schüler nicht auf.

Brauchen Sie Unterstützung, dann kontaktieren Sie mich. Als erfahrener Anwalt für Schulrecht kann ich Ihnen auch bei der Grundschulempfehlung Badem-Württemberg weiterhelfen.

Mehr Informationen zum Thema Grundschulempfehlung BW erhalten Sie zudem über vorstehenden Link.

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Sitzenbleiben – Nichtversetzung in Baden-Württemberg

Natürlich sollte jeder über das Schuljahr informiert werden, wenn es knapp wird. Das ist in BW aber nur selten der Fall, „blaue Briefe“ oder ähnliche Warnungen gibt es nur sehr selten. Und von der Nichtversetzung erfährt man oftmals erst durch die Notenkonferenz oder das Zeugnis.

In diesen Fällen ist Eile geboten, denn wenn die Ferien erst einmal losgegangen sind, ist es regelmäßig schwer, Lehrer zu erreichen und eine erfolgreiche Änderung der Entscheidung herbeizuführen.

Brauchen Sie Unterstützung, dann kontaktieren Sie mich möglichst bereits beim ersten Anzeichen, dass es schiefläuft, dann kann man Entscheidungen oftmals noch verhindern bzw. zumindest kann man dann noch rechtzeitig Dinge in Bewegung setzen, um die Chancen zu maximieren.

Mehr Informationen zum Thema Sitzenbleiben – Nichtversetzung erhalten Sie zudem über vorstehenden Link.

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Realschulabschluss, Abitur in Baden-Württemberg

Dasselbe „Spiel“ wie bei Nichtversetzungen gibt es auch bei Schulabschlüssen: Es kommt oftmals überraschend.

Auch hier sollte man möglichst frühzeitig eingreifen, wenn ungerechte Unterkurse im Vorfeld des Abiturs entstehen, da mitunter im letzten Halbjahr dann plötzlich noch ein weiterer hinzukommt und die Grenze für Unterkurse überschritten wird. Daneben kann es einen natürlich auch in der Abiturprüfung oder Realschulabschlussprüfung unvermittelt treffen.

Als erfahrener Anwalt kann ich Ihnen natürlich gerne im Rahmen einer telefonischen Erstberatung bei einer Ersteinschätzung helfen und Ihre Interessen gerne auch in ganz BW vertreten.

Mehr zum Thema Realschulabschluss/Abitur erfahren Sie über vorstehenden Link.

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